Transparenzbekanntmachung zur Kommunalwahl am 13. September 2026
Diese Veröffentlichung beinhaltet Informationen, die gemäß Art. 11 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2024/900 vom 13. März 2024 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO) mit jeder politischen Werbung bereitgestellt werden müssen.
Als politische Werbung gilt die Ausarbeitung, Platzierung, Förderung, Veröffentlichung, Zustellung oder Verbreitung einer Botschaft mithilfe eines beliebigen Mittels, die in der Regel gegen Entgelt oder im Rahmen interne Tätigkeiten bzw. als Teil einer politischen Werbekampagne erfolgt, sofern dies durch oder für einen politische Akteur bzw. in dessen Namen geschieht oder dazu geeignet und darauf ausgerichtet ist, das Ergebnis einer Wahl bzw. eines Referendums, ein Abstimmungsverhalten oder einen Rechtsetzungs-bzw. Regulierungsprozess zu beeinflussen.
Sponsor:
Sozialdemokratische Partei Deutschland Stadtverband Göttingen
Nikolaistraße 30
37073 Göttingen
Vertreten durch:
Dr. Andreas Philippi (Unterbezirksvorsitzender)
Kontrollierende Einrichtung:
Sozialdemokratische Partei Deutschland Unterbezirk Göttingen
Nikolaistraße 30
37073 Göttingen
Art der politischen Werbung:
Gestaltung, Druck und Veröffentlichung analoger Wahlkampfmittel (Anzeigen in Zeitungen, Flyer, Plakate, Broschüren) stehen im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2026 in Göttingen.
Zeitraum der Veröffentlichung (insgesamt):
März 2026 bis September 2026
Finanzierung:
Alle beschriebenen Maßnahmen werden aus Eigenmitteln der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands Stadtverband Göttingen finanziert.
Es fließen keine Zuwendungen aus dem Ausland.
Anbieter und Herausgeber:
Die Inhalte und Gestaltung der Werbemittel wird durch die Sozialdemokratische Partei Deutschlands Stadtverband Göttingen durchgeführt.
SCHWARZ Außenwerbung GmbH, Max-Stromeyer-Straße 150, 78467 Konstanz
Art der Dienstleistung: Werbeflächenvermittlung
Verarbeitung personenbezogener Daten:
Für diese Werbemaßnahmen werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet und kein Targeting oder Anzeigenschaltungsverfahren im Sinne von Art. 18 TTPW-VO eingesetzt.
Die Werbung erfolgt ausschließlich analog.
Archivierung:
Diese Transparenzbekanntmachung wird für sieben Jahre nach der letzten Veröffentlichung aufbewahrt.
Göttingen, im März 2026
Link zur EU-Verordnung:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202400900